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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Veranstalter*innen Ferienpass X-Island BL & Ferienpass Laufental-Thierstein
1. Welche Anlässe und Veranstaltungen können in das Ferienpass-Programm aufgenommen werden?
Für die beiden Ferienpässe X-Island BL und Laufental-Thierstein werden in erster Linie Anlässe und Veranstaltungen aufgenommen, die im Kanton Basel-Land stattfinden und die für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren geeignet und pädagogisch wertvoll sind.
Weiter werden Anlässe und Veranstaltungen veröffentlicht, die ausserhalb des Kantons Basel-Land stattfinden und die innerhalb etwa einer Stunde mit den ÖV erreichbar sind (AG, SO und BS). Anlässe und Veranstaltungen müssen grundsätzlich allen Interessierten offenstehen.
2. Welche Anlässe und Veranstaltungen werden nicht ausgeschrieben?
Veranstaltungen und Anlässe, die gegen die guten Sitten verstossen, insbesondere mit rassistischem, sexistischem, gewaltverherrlichendem oder ehrverletzendem Hintergrund.
Rein kommerzielle und einen Gewinn anstrebende Veranstaltungen können nicht ausgeschrieben werden.
3. Wer kann Partner*in werden und Anlässe / Veranstaltungen für das Ferienpass-Programm anmelden?
Jede volljährige Person kann Anlässe und Veranstaltungen anmelden, sofern diese die Kriterien der Punkte 1 und 2 erfüllen.
4. Wie können Veranstaltungen angemeldet werden?
Eine Veranstaltung kann über die Webseite eingegeben werden. Die Person, welche einen Anlass oder eine Veranstaltung zur Veröffentlichung anmeldet, muss weiter eine gültige E-Mail-Adresse, die Wohnadresse und eine Telefonnummer, unter der sie auch während der Veranstaltung erreichbar ist, angeben. Diese Angaben werden nicht veröffentlicht. Sie dienen der administrativen Zusammenarbeit.
5. Wer entscheidet über die Ausschreibung?
Über die Ausschreibung entscheiden die Organisator*innen der beiden Ferienpässe. Diese können ohne Angabe von Gründen auf eine Veröffentlichung verzichten.
6. Wer ist für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben verantwortlich?
Veranstalter*in eines einzelnen Events erstellen einen Ausschreibungstext, der, wenn notwendig, von den Organisator*innen nach Rücksprache mit dem Veranstaltenden abgeändert/korrigiert werden darf. Die Person, welche die Veranstaltung meldet, bleibt nach letzter Absprache einer Änderung für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Die Verantwortung für die inhaltliche Qualität einer Veranstaltung, sowie das Einhalten der AGB und des Verhaltenskodex (siehe Seite 2), liegt bei der Veranstalterin / dem Veranstalter.
7. Wie lange bleiben die Angaben zugänglich?
Anlässe und Veranstaltungen können jeweils bis Mitte März des Jahres der Durchführung angemeldet werden und von der Ferienpassorganisation im vorgegebenen Zeitraum aufgenommen werden. Nach der Ferienpass-Durchführung bleiben alle Angaben im Veranstalter*innen-Account und stehen im Folgejahr zur Verfügung.
8. Besteht ein Recht auf Ausschreibung?
Es besteht kein Recht auf Veröffentlichung. Bereits ausgeschriebene Anlässe oder Veranstaltungen können bei Verstoss gegen diese AGB oder des Verhaltenskodex jederzeit geändert oder gelöscht werden.
9. Besteht ein Rekursrecht?
Da es sich um ein Angebot der Abteilung KJF der Stiftung Jugendsozialwerk Blaues Kreuz Baselland und eine nicht-hoheitliche Tätigkeit handelt, besteht kein Rekursrecht gegen Entscheide der Organisator*innen der beiden Ferienpässe. Wer mit einem Entscheid nicht einverstanden ist, kann dies formlos im Ferienpass-Büro melden.
10. Verhaltenskodex für Veranstalter*innen: als Veranstalter*in beim Ferienpass X-Island BL oder beim Ferienpass Laufental-Thierstein verpflichte ich mich, bei der Durchführung meiner Angebote den nachfolgenden Verhaltenskodex sorgfältig umzusetzen:
- Die durch mich betreuten Kinder und Jugendlichen sind in meiner Obhut und persönlichen Verantwortung. Ich bin mir dieser Aufgabe bewusst und handle entsprechend.
- Ich behandle alle Kinder und Jugendlichen gleich, unabhängig von Alter, Geschlecht, sozialer und ethnischer Herkunft, Weltanschauung und Religion, politischer Überzeugung und wirtschaftlicher Stellung, finanzieller und körperlicher Einschränkung.
- Ich schütze die Kinder und Jugendlichen und sorge für eine Atmosphäre und Umgebung, in welcher sich die mir anvertrauten Teilnehmenden wohlfühlen.
- Ich halte mich bei meinen Veranstaltungen an die publizierten Zeiten und Treffpunkte. Auf keinen Fall beende ich eine Veranstaltung vor dem mit den Eltern oder Begleitpersonen vereinbarten Zeitpunkt, ohne das Ferienpass-Büro zu informieren.
- Ich und alle Personen, die mich bei den Angeboten unterstützen, verzichten mit Rücksicht auf die Kinder und Jugendlichen für die Dauer der Durchführung auf den Konsum von Alkohol und Nikotin.
- Ich lasse die Teilnehmer*innen nicht auf sich allein gestellt. Nach Veranstaltungsende stelle ich die Rückkehr an den vereinbarten Treffpunkt sicher.
- Teilnehmende Kinder und Jugendliche dürfen die Gruppe nur vorzeitig verlassen, wenn das mit den Begleitpersonen, Eltern bzw. Erziehungsberechtigten so vereinbart ist.
- Bei speziellen Vorfällen kenne ich die Notfallorganisation.
- Ich bin gegen Unfälle und Haftpflichtforderungen versichert.
- Mir ist bekannt, dass ich keine Einzelaufnahmen von Teilnehmenden erstellen darf. Gruppenaufnahmen (Film / Foto) von Teilnehmenden während meiner Veranstaltung verwende ich ausschliesslich auf meiner eigenen Webseite unter der Angabe „Mein Angebot / meine Veranstaltung im Ferienpass“ und auf der Ferienpass-Webseite.
- Ich kenne die gängigen Sicherheitsbestimmungen für mein Angebot und halte mich daran. Angebote mit besonderen Herausforderungen oder Risiken wie Schwimmen, Reiten, Klettern, Segeln oder Bootsfahrten führe ich nur durch, wenn entsprechende Sicherheitsausrüstung und eine ausreichende Anzahl an Hilfspersonen anwesend sind.
- Ich bin mit den AGB 1 bis 10 der Ferienpassorganisation vertraut.
Mit meiner Bestätigung bei der Veranstaltungseingabe auf der Webseite erkläre ich mich mit den hier genannten Regeln einverstanden. Ich stelle sicher, dass alle im Rahmen meiner Ferienpassveranstaltung beteiligten Personen diese Regeln kennen und einhalten.
Im März 2023
Ferienpass X-Island BL und
Laufental-Thierstein
Kind.Jugend.Familie KJF
Stiftung Jugendsozialwerk
Rheinstrasse 21
Postfach 230
4410 Liestal